Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Angaben in unseren allgemeinen Produktinformationen sind lediglich beispielhaft und erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch uns verbindlich.
1.2 Die Preise in unseren Angeboten oder Auftragsbestätigungen sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Bei kundenspezifischen Produkten beziehen sie sich auf die mit dem Kunden vereinbarten Spezifikationen und Mengen. Nachträgliche Änderungswünsche bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung und berechtigen uns, den Angebotspreis entsprechend den dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten zu ändern.
1.3 Auftragsannahmen durch uns erfolgen ausschließlich in Form einer schriftlichen Auftragsbestätigung. Nachträgliche Änderungen von Bestellungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns wirksam.
1.4 Ein Vertragsschluss mit dem Kunden erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichende Einkaufsbedingungen werden selbst dann nicht akzeptiert, wenn sie zur Grundlage der Auftragserteilung gemacht wurden und wir nicht ausdrücklich widersprochen haben.
2.1 Liefertermine sind nur verbindlich wenn von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt.
2.2 Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung. Handelsübliche Mengenabweichungen sowie Teillieferungen sind zulässig, soweit sie zumutbar sind.
2.3 Im Fall des Lieferverzuges ist der Kunde berechtigt, nach erfolgloser Nachfristsetzung bezüglich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Unsere Haftung für weitergehende Ansprüche
richtet sich nach Ziffer 4 dieser Bedingungen.
2.4 Bei höherer Gewalt oder anderen von uns nicht zu vertretenden und vorübergehenden Ereignissen, die direkt oder indirekt die Herstellung oder Auslieferung der Waren behindern, sind wir von den vertraglichen Verpflichtungen befreit solange die Behinderung andauert oder können wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten.
3.1 Wir haften für die vereinbarte Beschaffenheit der gelieferten Waren. Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass die vereinbarten oder ansonsten die gesetzlichen Mängelrügeobliegenheiten erfüllt wurden.
3.2 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Waren, andere Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Dabei hat der Kunde uns nach unserer Wahl unverzüglich Gelegenheit zur Überprüfung der Ware zu geben oder uns eine Probe zuzusenden. Bei berechtigter und ordnungsgemäßer Rüge eines Sachmangels werden wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern. Anderenfalls können wir die Kosten für die Untersuchung in Rechnung stellen.
3.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Schadensersatz wird nur nach Maßgabe der Ziffer 4 dieser Bedingungen gewährt.
4.1 Wir haften unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz sowie wegen vorsätzlicher oder grob fahr- lässiger Pflichtverletzungen. Ebenso haften wir unbeschränkt bei Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit.
4.2 Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haften wir nur im Fall der Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maß vertrauen darf („wesentliche Vertrags- pflichten“), jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden.
4.3 Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.
5.1 Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
5.2 Wenn nach Abschluss eines Kaufvertrages Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass der Kunde den Vertrag nicht erfüllen kann, können wir Vorkasse oder Sicherheitsleistung vor Auslieferung der Ware verlangen.
5.3 Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz geschuldet. Wir behalten uns vor, weitergehende (Verzugs-) Schäden gelten zu machen.
5.4 Kosten im Zusammenhang mit Überweisungen sind vom Kunden zu tragen.
6.1 Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung in voller Höhe erfüllt sind.
6.2 Verarbeitung oder Umbildung erfolgt für uns als Hersteller, jedoch ohne uns zu verpflichten. An neu hergestellten Sachen erwerben wir anteiliges Miteigentum in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware im Verhältnis zum Wert der neu hergestellten Sache.
6.3 Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten oder veräußern. Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen tritt er schon jetzt an uns ab. Der Kunde kann, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, die Forderung bis zum Widerruf einziehen.
6.4 Übersteigt der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten unserer Wahl freigeben.
6.5 Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich über alle Maßnahmen Dritter zu unterrichten, die Auswirkungen auf die Vorbehaltsware haben können.
7.1 Wir behalten uns sämtliche Rechte vor an Darstellungen, Zeichnungen einschließlich technischer Zeichnungen, Skizzen und anderen Dokumenten sowie Werkzeugen, Formen und Geräten. Sie bleiben unser Eigentum und dürfen nicht an Dritte ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weitergegeben werden.
7.2 Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung dafür, dass durch die Benutzung seiner Zeichnungen – insbesondere die Produktion nach seinen Vorgaben und den Vertrieb der Waren – keine Rechte Dritter
verletzt werden.
8.1 Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
8.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten mit dem Kunden ist Esslingen, wobei wir uns das Recht vorbehalten, das zuständige Gericht am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden anzurufen.